Medizinische Unterstützung
Bevor Sie fliegen
medizinische Ausrüstung
Für die Verwendung von tragbaren Elektronikgeräten an Bord unserer Flugzeuge gelten strenge Vorgaben. Cathay Pacific stellen selbst keinemedizinische Ausrüstung zur Verfügung. Unsere Fluggäste können aber unter folgenden Bedingungen ihre eigenen Geräte (z. B. auch beatmungsunterstützende Geräte) an Bord benutzen:
- Cathay Pacific wurde vorab benachrichtigt.
- Der Fluggast führt eine Flugreisetauglichkeitsbescheinigung mit sich (MEDA-Einverständnis), die bescheinigt, dass der Fluggast ohne medizinische Hilfe reisen kann oder für Mitreisende kein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellt.
- Die Geräte können unter Einhaltung der bestehenden Schutz- und Sicherheitsbestimmungen verstaut und durchgehend verwendet werden.
Nachstehend finden Sie weitere Informationen zur Gewährleistung Ihrer Sicherheit.
Wenn Siemedizinische Ausrüstung (wie z. B. beatmungsunterstützende Geräte) an Bord nutzen müssen, informieren Sie unser lokales Reservierungsbüro bitte mindestens 48 Stunden vor der planmässigen Abflugzeit. Wir benötigen Angaben zum Fabrikat, zur Modellnummer und zu den physischen Abmessungen Ihres Geräts.
Vielflieger
Wenn Sie regelmässig mit Cathay Pacific fliegen, können Sie bei uns einen medizinischen Vielfliegerausweis (Frequent Travellers Medical Card, FREMEC) beantragen. Wenn Sie eine FREMEC besitzen, brauchen Sie nicht bei jedem Flug Informationen zu Ihrem Gerät an uns weitergeben, sofern sich Ihre Angaben zu Erkrankungen oder benötigter Hilfestellung nicht verändert haben. Für weitere Fragen bezüglich der FREMEC kontaktieren Sie bitte Ihr lokales Reservierungsbüro.
Fluggäste, die an Bord medizinische Geräte verwenden möchten, sollten eine medizinische Freigabe (MEDA) vorlegen, um ihre Flugtauglichkeit sicherzustellen.
Ausnahme: Fluggäste, die lediglich CPAP oder BIPAP-Geräte an Bord verwenden möchten, benötigen keine medizinische Freigabe.
Benutzer von POC-Geräten müssen eine Ärztliche Stellungnahme (PDF), Link opens in a new window operated by external parties and may not conform to the same accessibility policies as Cathay Pacific vorlegen, die höchstens zehn Tage vor dem ersten Flug ausgestellt wurde. Darin muss bestätigt werden, dass der Fluggast in der Lage ist, das POC-Gerät sachgemäss zu bedienen und dass die Benutzung des POC-Geräts aus medizinischen Gründen notwendig ist. Zudem ist die Durchflusseinstellung anzugeben sowie zu vermerken, ob die Benutzung in allen Phasen des Fluges erforderlich ist. Die Stellungnahme sollte ausserdem Auskunft darüber geben, ob der Arzt der Ansicht ist, dass der Fluggast «in der Lage ist, den Flug sicher und ohne aussergewöhnliche medizinische Hilfe während des Fluges, zu bewältigen».
Wenn Sie ein POC-Gerät verwenden und Inhaber einer gültigen FREMEC-Karte sind, ist eine ärztliche Stellungnahme vor Antritt des Fluges nicht erforderlich unter der Voraussetzung, dass keine Veränderung Ihres Zustandes stattgefunden hat oder Hilfe benötigt wird.
Bitte kontaktieren Sie unser Reservierungsbüro vor Ort für weitere Informationen.
Wenn Sie mit medizinische Ausrüstung, die durch Lithiumbatterien betrieben werden, reisen, z. B. mit tragbaren Sauerstoffkonzentratoren (POC), automatischen externen Defibrillatoren (AED), Inhaliergeräten, kontinuierlichen bzw. biphasigen positiven Überdruckbeatmungsgeräten (CPAP oder BIPAP), sehen Sie bitte die folgende Tabelle ein, um sicherzustellen, dass das Gerät als Handgepäck oder als aufgegebenes Gepäck akzeptiert wird.
Wattstunden (Wh) oder (Li-Inhalt) | Ausstattung | Handgepäck | Aufgegebenes Gepäck |
---|---|---|---|
≤ 100 Wh (2 g) | Innerhalb des Geräts* | Ja | Ja, sollte aber im Handgepäck verstaut werden. |
> 100 Wh bis ≤ 160 Wh (2 g – 8 g) | Innerhalb des Geräts# | Ja | Ja, sollte aber im Handgepäck verstaut werden. |
> 160 Wh (8 g) | Innerhalb des Geräts und als Ersatzteile | Verboten^ | Verboten^ |
* Ersatzlithiumbatterien (20 Stück pro Fluggast) können im Handgepäck mitgeführt werden, jedoch nicht im aufgegebenen Gepäck.
# Ersatzlithiumbatterien (2 Stück pro Fluggast) können im Handgepäck mitgeführt werden, jedoch nicht im aufgegebenen Gepäck.
^ Lithiumbatterien (über 160 Wh oder 8 g) müssen entsprechend den Gefahrgutbestimmungen der IATA als Fracht markiert und transportiert werden.
Hinweis:
Die maximale Anzahl an elektronischen Geräten mit Lithiumbatterien (jeweils maximal 100 Wh oder 2 g) für die Mitführung im aufgegebenen Gepäck beträgt 15 Stück pro Fluggast und 15 Stück pro Gepäckstück.
Zum Beispiel:
Ein Fluggast kann insgesamt 15 Stück (in einer oder zwei aufgegebenen Gepäckstücken) mitführen.
Zwei Fluggäste können maximal 15 Stück (in einem aufgegebenen Gepäckstück) mitführen.
Unter Lithiumbatterien erhalten Sie weitere Informationen.
Für nicht lebenswichtige medizinische Ausrüstung (z. B. CPAP- oder BIPAP-Geräte, Nebulisator, Neurostimulatoren, Herzfrequenz-/Blutdruckmessgeräte, Spritzen/Füllpumpen, Absaugvorrichtungen, Aspiratoren, externe oder transkutane Nervenstimulatoren, z. B. TENS-Geräte), gelten folgende Hinweise:
- Sämtliche nicht lebenswichtige medizinische Ausrüstung können entweder an die Laptop-Steckdose an Bord mit 110 V Wechselstrom (falls verfügbar) angeschlossen werden oder entsprechend geltender Vorschriften mithilfe von Trockenzell- oder Gel-Batterien selbst betrieben werden.
- Die maximale Leistung der Laptop-Steckdosen an Bord beträgt 100 Watt. Falls Ihr Gerät mehr verbraucht, wird die Steckdose automatisch deaktiviert. Wir können nicht garantieren, dass jedes Flugzeug mit einer Laptop-Steckdose mit 110 V Wechselstrom ausgestattet ist oder dass die entsprechenden Steckdosen zur Verfügung stehen. Daher empfehlen wir, stets eine ausreichende Anzahl voll aufgeladener Akkus mitzunehmen. Weitere Informationen zu Laptop-Steckdosen an Bord erhalten Sie hier.
- Hinweis: Es kann nicht garantiert werden, dass Steckdosen im Flugzeugsitz auf allen Flügen vorhanden bzw. funktionstüchtig sind. Cathay Pacific haften nicht für Verletzungen oder Schäden durch Nutzung der Steckdosen für medizinische Ausrüstung
oder durch Ausfall der an Bord vorhandenen Steckdosen. Die Verwendung von Steckdosen durch Fluggäste erfolgt auf eigene Gefahr. - Für selbst betriebene Geräte müssen zusätzliche mitgeführte Akkus entsprechend den gültigen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen für gefährliche Materialien verpackt werden. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Aus Sicherheitsgründen dürfen lebenswichtige medizinische Ausrüstung wie POC-Analysegeräte, Beatmungsgeräte, Respiratoren, Inkubatoren oder Defibrillatoren nicht an Laptop-Steckdosen an Bord angeschlossen werden, sondern müssen entsprechend den geltenden Vorschriften mit einer eigenen Stromquelle versorgt werden.
In bestimmten Flugphasen ist die Benutzung von tragbaren medizinischen Elektronikgeräten eingeschränkt.
Lebenswichtige medizinische Ausrüstung können während des gesamten Fluges verwendet werden, vorausgesetzt, diese können entsprechend den geltenden Sicherheitsbestimmungen verstaut werden und sind batteriebetrieben. HINWEIS: Fluggäste, die ein medizinisches Gerät in allen Flugphasen verwenden müssen, können aufgrund von Sicherheitsbestimmungen nicht in Notausstiegsreihen und direkt hinter der Trennwand liegenden Sitzen platziert werden.
Sämtliche nicht lebenswichtige medizinische Ausrüstung können erst an Bord verwendet werden, wenn die Besatzung die Fluggäste darüber informiert hat, dass diese eingeschaltet werden dürfen. Sobald für den Landeflug das Anschnallzeichen eingeschaltet wird, dürfen diese Geräte nicht mehr verwendet werden. Nicht lebenswichtige Geräte müssen während des Rollens, des Abflugs und der Landung verstaut werden.
Der Flugkapitän kann zur Ausschaltung sämtlicher an Bord mitgeführter elektronischer Geräte auffordern, falls diese die Flugzeugsysteme beeinträchtigen. Bei einer solchen Aufforderung müssen die Geräte sofort ausgeschaltet werden.
Bitte lesen Sie die im Folgenden aufgeführten Informationen zur Verwendung bestimmter Geräte.
Nebulisatoren
Die Verwendung von Nebulisatoren kann bei Ausbruch ansteckender Atemwegserkrankungen untersagt werden, um die Ausbreitung der jeweiligen Krankheit zu vermeiden.
Luftbefeuchter
Von Fluggästen mitgeführte Luftbefeuchter dürfen an Bord nicht verwendet werden, da es sich hierbei nicht um medizinische Geräte handelt.
Es dürfen lediglich Luftbefeuchter verwendet werden, die an medizinische Geräte angeschlossen sind.
Dialysegeräte
An Bord dürfen keine Dialysegeräte verwendet werden.
Diese Geräte dürfen jedoch an Bord mitgeführt werden, wenn sie entsprechend den Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck in der Fluggastkabine verstaut werden können.
Wir empfehlen Ihnen, Dialysen vor oder nach dem Flug durchzuführen.
Fluggäste dürfen eine angemessene Menge (d. h. eine für zwei Tage ausreichende Menge) Dialyseflüssigkeit kostenfrei mitführen.
Für Fluggäste, die eine (kontinuierliche und gerätefreie) Peritonealdialyse benötigen, empfiehlt es sich, die Beutel mit der abgeleiteten Flüssigkeit in der Toilette zu entleeren und den leeren Beutel sowie Schläuche im Sonderabfall zu entsorgen. Nadeln, Spritzen oder scharfe Gegenstände müssen im Abfallbehälter für scharfe Gegenstände entsorgt werden, der auf allen Flügen an Bord bereitsteht. Fluggäste, die an Bord eine Peritonealdialyse benötigen, müssen ein Flugreisetauglichkeitsformular (Medical Fitness for Air Travel, MEDA) vorlegen.
Bitte wenden Sie sich an Ihr lokales Reservierungsbüro, um weitere Informationen zu Mitnahme und Verwendung medizinische Ausrüstung zu erhalten.
Informationen zu tragbaren elektronischen Geräten
Hilfreiche Links
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Gepäckinformationen
Wir stellen schrittweise von Freigepäck nach Gewicht zu Freigepäck nach Stückzahl um. Ihre Freigepäckmenge ist auf Ihrem Ticket (Reiseverlauf) und unter Buchung bearbeiten aufgeführt.
Hinweis:
- Ihre Freigepäckmenge basiert immer noch auf Ihrem ursprünglichen Ticket, auch wenn Ihre Reiseklasse mit einem Upgrade-Gebot hochgestuft wurde.
- Wenn Ihre Reiseroute andere Fluggesellschaften einschließt, können die Freigepäckmengen abweichen. Weitere Informationen finden Sie unter Bedingungen Fluggesellschaften.