Sportausrüstung
Siehe unsere Bestimmungen
Ihre Sportausrüstung zählt als Teil Ihres Freigepäcks
Bei den meisten Zielorten ist es nötig, dass Sie unseren Bestimmungen hinsichtlich Gewicht und Grösse von aufzugebendem Gepäck folgen. Sollte Ihr Gepäck die Vorgaben überschreiten, werden Ihnen Gebühren für Übergepäck berechnet.
Spezielle Bestimmungen und Regelungen
Für einige Sportausrüstungen stellen wir bestimmte Anforderungen zur Vorbereitung, die Sie erfüllen müssen, um die Gegenstände an Bord bringen zu können.
Wenn Sie Ihr Fahrrad mitnehmen möchten, wenden Sie sich im Voraus (spätestens 72 Stunden vor Abflug) an unser weltweiten Kontaktcenter, um zu bestätigen, dass dies auf Ihrem Flug möglich ist. Der Platz ist begrenzt und wird nach dem Windhundprinzip vergeben.
Ihr Fahrrad zählt zu Ihrem aufgegebenen Freigepäck, sofern es folgende Anforderungen erfüllt:
- Ein nicht motorisiertes Touren- oder Rennrad mit einem Sattel
- Die Lenkstange muss entweder fixiert, an der Seite fest angebracht, parallel am Rahmen befestigt oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Die Pedale müssen entweder abgenommen, nach innen gedreht oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Luftleere Reifen
- In einem stabilen schützenden Hartschalenkoffer oder einem erkennbaren Fahrradkoffer verpackt. Bei Abflug vom Flughafen Zürich besteht eine Höhenbeschränkung beim Fahrradkoffer: 100 cm oder niedriger
Sie können einen Rettungsrucksack als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck mitbringen. Der Rucksack muss so verstaut werden, dass er nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Die Airbags innerhalb der Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein.
Rucksäcke mit einem Druckgaszylinder (der Klasse 2.2) dürfen nur mit einem eingebauten pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der weniger als 200 mg der Klasse 1.4S enthält. Bitte legen Sie beim Check-in Ihr Datenblatt vor.
Bitte beachten Sie, dass die Druckgasflasche im entsprechenden Lawinenrettungsrucksack mitgeführt werden muss und dass nur ein Lawinenrettungsrucksack pro Passagier erlaubt ist.
Zu Sportwaffen zählen:
- ein Gewehrkoffer mit nicht mehr als zwei Gewehren, 5 kg Munition, einer Schiessmatte, einem Schalldämpfer und zwei kleinen Gewehrwerkzeugen
- Zwei Schrotflinten und zwei Schrotflintenkoffer
- ein Pistolenkoffer mit nicht mehr als zwei Pistolen, 5 kg Munition, einem Schalldämpfer, einem Pistolenteleskop und kleinen Pistolenwerkzeugen
Passagiere, die ihre Waffe mitnehmen möchten, sollten sich über verbotene Gegenstände informieren und sich mit einem Buchungs- oder Reservierungsbüro in Kontakt setzen.
Die folgenden Informationen gelten für Flüge nach/von den USA, Kanada und mittel- und südamerikanischen Ländern, mit Cathay Pacific als vertraglichen Luftfrachtführer. Bitte lesen Sie die Informationen zu unseren Codeshare-Flügen, wenn Sie mit einer anderen Fluggesellschaft fliegen.
Wenn Ihre Reise über die USA oder Kanada, jedoch international über mehrere Flugstrecken erfolgt, prüfen Sie bitte unsere Beförderungsbestimmungen.
Wenn Sie nach oder über Amerika fliegen, wird Ihre Gepäckmenge via Gepäck-Stücksystem berechnet, mit Gewichtsbeschränkungen pro Gepäckstück.
Folgende Artikel gelten als „ein Stück“ (158 cm im Gesamtmass) unabhängig von ihrer tatsächlichen Grösse:
- Ein Schlafsack oder eine Schlafmatte
- Ein Rucksack oder Ranzen
- Ein Paar Ski mit einem Paar Skistöcke und -schuhe
- Ein Snowboard und Snowboard-Schuhe
- Ein Surfboard zur Verwendung im Wasser (158 cm)*
- Eine Golftasche mit Golfschlägern und zugehörigen Golfschuhen
- Ein seesackartiger Beutel oder ein Typ-22-Beutel (weiche Reissverschluss-Tasche mit Seitenwänden, die mit einem Reissverschluss geöffnet werden können)
- Angemessen verpackte Schusswaffen (siehe nachstehende Anforderungen)
- Im Voraus gebuchter Lawinenrettungsrucksack (siehe nachstehende Anforderungen)
- Ein angemessen verpacktes Fahrrad. (siehe nachstehende Vorschriften)
- Ein Paar Standard-Wasserski oder Slalom-Wasserski
- Angemessen verpackte Angelausrüstung, bestehend aus zwei Angelruten, einem Aufroller, einem Kescher, einem Paar Angelstiefeln und einer Köderbox
* Sollte die Länge 158 cm überschreiten, aber das Gesamtmass nicht über 203 cm liegen, wird eine Gebühr für übergrosses Gepäck in Höhe von USD 150 pro Stück erhoben.
* Sollte die Länge 158 cm und das Gesamtmass 203 cm überschreiten, dann wird eine Gebühr in vierfacher Höhe der Gebühr eines zusätzlichen Gepäckstückes erhoben.
Überprüfen Sie die Freigepäckgrenzen, bevor Sie Ihre Reise nach Amerika antreten
Weitere Informationen zu den Gebühren für Übergepäck
Spezielle Bestimmungen und Regelungen
Für einige Sportausrüstungen stellen wir bestimmte Anforderungen zur Vorbereitung, die Sie erfüllen müssen, um die Gegenstände an Bord bringen zu können.
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Velo auf die Reise mitzunehmen, kontaktieren Sie bitte unser weltweiten Kontaktcenter so frühzeitig wie möglich, aber spätestens 72 Stunden vor Abflug. Dies dient der Bestätigung, dass Ihr Velo auf dem Ihrem Flug zugewiesenen Flugzeug entgegengenommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass nur begrenzt Platz vorhanden ist, der nach Eingang der Anfragen vergeben wird:
- Ein nicht motorisiertes Touren- oder Rennrad mit einem Sattel
- Die Lenkerstange muss entweder fixiert, an der Seite fest angebracht, parallel am Rahmen befestigt oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Die Pedale müssen entweder abgenommen, nach innen gedreht oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Luftleere Reifen
- In einem stabilen schützenden Hartschalenkoffer oder einem erkennbaren Fahrradkoffer verpackt. Bei Abflug vom Flughafen Zürich besteht eine Höhenbeschränkung beim Fahrradkoffer: 100 cm oder niedriger
Sie können einen Rettungsrucksack als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck mitbringen. Der Rucksack muss so verstaut werden, dass er nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Die Airbags innerhalb der Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein.
Rucksäcke mit einem Druckgaszylinder (der Klasse 2.2) dürfen nur mit einem eingebauten pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der weniger als 200 mg der Klasse 1.4S enthält. Bitte legen Sie beim Check-in Ihr Datenblatt vor.
Bitte beachten Sie, dass die Druckgasflasche im entsprechenden Lawinenrettungsrucksack mitgeführt werden muss und dass nur ein Lawinenrettungsrucksack pro Passagier erlaubt ist.
Zu Sportwaffen zählen:
- ein Gewehrkoffer mit nicht mehr als zwei Gewehren, 5 kg Munition, einer Schiessmatte, einem Schalldämpfer und zwei kleinen Gewehrwerkzeugen
- Zwei Schrotflinten und zwei Schrotflintenkoffer
- ein Pistolenkoffer mit nicht mehr als zwei Pistolen, 5 kg Munition, einem Schalldämpfer, einem Pistolenteleskop und kleinen Pistolenwerkzeugen
Passagiere, die ihre Waffe mitnehmen möchten, sollten sich über verbotene Gegenstände informieren und sich mit einem Buchungs- oder Reservierungsbüro in Kontakt setzen.
Für Direktflüge zwischen Hong Kong und Auckland ohne zusätzliche Teilstrecken (gänzlich innerhalb von Hong Kong und Neuseeland) und nur mit Cathay Pacific Airways oder Air New Zealand. Dies schliesst alle Inlandsflüge mit Air New Zealand ein, die Sie eventuell dieser Flugstrecke hinzufügen.
Wenn Ihr Ticket weitere internationale Flüge über Hong Kong oder Auckland hinweg enthält oder Sie einen Zwischenstopp zwischen Hong Kong und Auckland haben, prüfen Sie bitte unsere Beförderungsbestimmungen.
Wenn Sie direkt von Hong Kong nach Auckland fliegen, wird Ihre Gepäckmenge nach dem Gepäck-Stücksystem berechnet.
Folgende Artikel gelten als „ein Stück“ (158 cm im Gesamtmass) unabhängig von ihrer tatsächlichen Grösse:
- Ein Schlafsack oder eine Schlafmatte
- Ein Rucksack oder Ranzen
- Ein Paar Ski mit einem Paar Skistöcke und -schuhe
- Ein Snowboard und Snowboard-Schuhe
- Ein Surfboard zur Verwendung im Wasser (158 cm)*
- Eine Golftasche mit Golfschlägern und zugehörigen Golfschuhen
- Ein seesackartiger Beutel oder ein Typ-22-Beutel (weiche Reissverschluss-Tasche mit Seitenwänden, die mit einem Reissverschluss geöffnet werden können)
- Angemessen verpackte Schusswaffen (siehe nachstehende Anforderungen)
- Im Voraus gebuchter Lawinenrettungsrucksack (siehe nachstehende Anforderungen)
- Ein angemessen verpacktes Fahrrad. (siehe nachstehende Vorschriften)
- Ein Paar Standard-Wasserski oder Slalom-Wasserski
- Angemessen verpackte Angelausrüstung, bestehend aus zwei Angelruten, einem Aufroller, einem Kescher, einem Paar Angelstiefeln und einer Köderbox
*Sollte die Länge 158 cm überschreiten, aber das Gesamtmass 203 cm® nicht überschreiten, dann wird eine Gebühr für übergrosses Gepäck in der Höhe von 100 USD erhoben. Sollte die Länge 158 cm und das Gesamtmass 203 cm überschreiten, dann wird eine Gebühr in der vierfachen Höhe der Gebühr für zusätzliches Gepäck erhoben.
* Sollte die Länge 158 cm überschreiten, aber das Gesamtmass nicht über 203 cm liegen, wird eine Gebühr für übergrosses Gepäck in Höhe von NZD 200 / HKD 1300 pro Stück erhoben.
* Sollte die Länge 158 cm und das Gesamtmass 203 cm überschreiten, dann wird eine Gebühr in vierfacher Höhe der Gebühr eines zusätzlichen Gepäckstückes erhoben.
Überprüfen Sie Ihre Freigepäckgrenze, wenn Sie nach Neuseeland fliegen
Weitere Informationen zu den Gebühren für Übergepäck
Spezielle Bestimmungen und Regelungen
Für einige Sportausrüstungen stellen wir bestimmte Anforderungen zur Vorbereitung der Ausrüstung, die Sie erfüllen müssen, um sie an Bord bringen zu können.
Falls Sie beabsichtigen, Ihr Velo auf die Reise mitzunehmen, kontaktieren Sie bitte unser weltweiten Kontaktcenter so frühzeitig wie möglich, aber spätestens 72 Stunden vor Abflug. Dies dient der Bestätigung, dass Ihr Velo auf dem Ihrem Flug zugewiesenen Flugzeug entgegengenommen werden kann. Bitte beachten Sie, dass nur begrenzt Platz vorhanden ist, der nach Eingang der Anfragen vergeben wird:
- Ein nicht motorisiertes Touren- oder Rennrad mit einem Sattel
- Die Lenkstange muss entweder fixiert, an der Seite fest angebracht, parallel am Rahmen befestigt oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Die Pedale müssen entweder abgenommen, nach innen gedreht oder in Schaumstoff oder ähnlichem Material verpackt sein
- Luftleere Reifen
- In einem stabilen schützenden Hartschalenkoffer oder einem erkennbaren Fahrradkoffer verpackt. Bei Abflug vom Flughafen Zürich besteht eine Höhenbeschränkung beim Fahrradkoffer: 100 cm oder niedriger
Sie können einen Rettungsrucksack als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck mitbringen. Der Rucksack muss so verstaut werden, dass er nicht unbeabsichtigt aktiviert werden kann. Die Airbags innerhalb der Rucksäcke müssen mit Druckentlastungsventilen ausgerüstet sein.
Rucksäcke mit einem Druckgaszylinder (der Klasse 2.2) dürfen nur mit einem eingebauten pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der weniger als 200 mg der Klasse 1.4S enthält. Bitte legen Sie beim Check-in Ihr Datenblatt vor.
Bitte beachten Sie, dass die Druckgasflasche im entsprechenden Lawinenrettungsrucksack mitgeführt werden muss und dass nur ein Lawinenrettungsrucksack pro Passagier erlaubt ist.
Zu Sportwaffen zählen:
- ein Gewehrkoffer mit nicht mehr als zwei Gewehren, 5 kg Munition, einer Schiessmatte, einem Schalldämpfer und zwei kleinen Gewehrwerkzeugen
- Zwei Schrotflinten und zwei Schrotflintenkoffer
- ein Pistolenkoffer mit nicht mehr als zwei Pistolen, 5 kg Munition, einem Schalldämpfer, einem Pistolenteleskop und kleinen Pistolenwerkzeugen
Passagiere, die ihre Waffe mitnehmen möchten, sollten sich über verbotene Gegenstände informieren und sich mit einem Buchungs- oder Reservierungsbüro in Kontakt setzen.