Beschränkte und verbotene Gegenstände
Reisen mit Ersatzbatterien (einschliesslich Powerbanks)
Aus Sicherheitsgründen gelten auf allen Flügen von Cathay Pacific strenge Vorschriften für die Verwendung und das Verstauen von Powerbanks mit Lithiumbatterien.
Gemäss den Gesetzen von Hong Kong ist es Passagieren untersagt:
- Powerbanks über einen im Sitz integrierten Stromanschluss aufzuladen
- Powerbanks zum Laden oder Betreiben von persönlichen elektronischen Geräten zu benutzen
Darüber hinaus dürfen Powerbanks unter keinen Umständen in aufgegebenem Gepäck oder in den Gepäckfächern verstaut werden. Sie müssen sicher im Handgepäck unter dem Vordersitz aufbewahrt werden.
Passagiere können in allen Flugzeugen unserer Flotte den an jedem Sitzplatz verfügbaren Stromanschluss nutzen.
Ersatzbatterien können Brände verursachen, wenn sie nicht ordnungsgemäss transportiert werden.
Alle anderen Arten von Ersatzbatterien (z. B. Lithiumbatterien, Nickel-Cadmium (Ni-Cad) und Alkali) können sicher in Ihrem Handgepäck transportiert werden, sofern sie ausreichend gegen Kurzschluss geschützt sind. Sie können Sie folgendermassen für die Reise präparieren:
- Die Batterien in ihrer Originalverpackung mitnehmen ODER
- Die Enden überkleben ODER
- Jede Batterie in einem separaten Plastikbeutel oder einer Schutzhülle verstauen
- Alle Batterien in elektronischen Geräten, z. B. Kameras, Mobiltelefonen und Computern ausschalten, damit sie nicht aus Versehen im aufgegebenen Gepäck eingeschaltet werden können
Ob eine Lithiumbatterie mit an Bord genommen werden darf, hängt von ihrer Konfiguration und der Nennenergie in Wattstunden (Wh) ab (bei Lithium-Ionen/ Polymer-Akkus) oder vom Lithiumgehalt (LC) (bei nicht aufladbaren Lithium-Metall-Batterien). Da wir nur Flughäfen anfliegen, an denen strenge Sicherheitskontrollen gelten, werden Ihre Gegenstände beschlagnahmt, wenn sie nicht den Vorgaben entsprechen.
Für Ihre Sicherheit und die Ihrer Mitreisenden beachten Sie bitte unsere Bestimmungen und lesen Sie unsere weiteren Richtlinien für Reisen mit Lithiumbatterien.
Unter Medizinische Geräte erhalten Sie weitere Informationen zu tragbaren elektronischen medizinischen Geräten.
Smart Bags mit integrierten Lithiumbatterien zum Aufladen eines externen Geräts oder zur Stromversorgung der Räder der Tasche mit nicht herausnehmbaren Lithiumbatterien werden nicht als Handgepäck oder Aufgabegepäck akzeptiert, es sei denn, das Gerät enthält nur Lithiumbatterien, die nicht mehr als 0,3 g Lithium-Metall-Batterien oder 2,7 Wh Lithium-Ionen-Batterien enthalten.
Diese Art von Smart Bags wird nicht als tragbares elektronisches Gerät (PED; portable electronic device) betrachtet. Die jeweiligen Batterien werden wie eine Powerbank oder Ersatz-Lithium-Batterie behandelt.
Aufgegebenes Gepäck
- Wenn Sie mit einer Smart Bag reisen, müssen Sie in der Lage sein, die Batterie zu entfernen, falls die Tasche zu irgendeinem Zeitpunkt während der Reise eingecheckt werden muss.
- Sie müssen die entnommene Lithiumbatterie in Ihrem Handgepäck mitführen und diese wird gemäss den geltenden Anforderungen für Ersatz-Lithiumbatterien behandelt.
Handgepäck
- Wenn Sie die Smart Bag als Handgepäck mitnehmen möchten, muss die Batterie herausnehmbar sein und in der Tasche verbleiben.
- Wenn die Batterie nicht entfernt werden kann, ist die Tasche nicht zur Beförderung als aufgegebenes oder Handgepäck zugelassen.
Wir empfehlen den Passagieren, sich bei den Fluggesellschaften ihrer Anschlussflüge zu erkundigen, um ihre Richtlinien bezüglich Batterien und Smart Bags zu klären.

Jede Art von Ersatzbatterien (einschliesslich Lithium-Batterien, Power Banks, Alkali-Trockenzellen)
Ersatz-Lithiumbatterien müssen einen Wert unter 100 Wattstunden (Wh)/2 g Lithiumgehalt (LC) haben.
Beispiele:
- Zellen für Mobiltelefone
- Kameras
- Uhren
- tragbare Musikabspielgeräte
- Laptops.
Im Kabinengepäck
- 20 Stück pro Passagier
- Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jede in einer separaten Plastiktüte)
- Powerbanks (siehe oben die spezifischen Anforderungen)
Im aufgegebenen Gepäck
- Jede Art von Ersatzbatterien ist im aufgegebenen Gepäck streng verboten. Dies schliesst unter anderem Lithium-, Alkali- und Trockenzellbatterien ein, ist jedoch nicht auf diese beschränkt.
Im Gepäck verboten
- Nicht aufladbare Batterien mit einem Lithiumgehalt von über 2 g (z. B. Batterien der Grösse ‚C‘ oder mehr), dürfen nicht mit an Bord genommen werden und müssen als Luftfracht gemäss der IATA Bestimmungen zu Gefahrengütern deklariert und transportiert werden.

Mittlere Lithium-Batterien
100 - 160 Wattstunden (Wh)
Beispiele:
- Laptop-Akkus mit verlängerter Lebensdauer
- Batterien für professionelle audiovisuelle Anwendungen
- Tragbare medizinische Geräte, z. B. tragbare Sauerstoffkonzentratoren
Im Kabinengepäck
- 2 Stück pro Passagier
- Müssen korrekt vorgelegt werden (entweder in der Originalverpackung, mit überklebten Enden oder jede in einer separaten Plastiktüte)
Im aufgegebenen Gepäck
- Erlaubte integrierte Geräte

Grosse Lithiumbatterien
160+ Wattstunden
Beispiele:
- Industriegeräte, manche Elektro- oder Hybrid-Fahrzeuge
- Mobilitätshilfen und Elektromobile
Im Gepäck verboten
- Müssen als Luftfracht gemäss der IATA Bestimmungen zu Gefahrengütern deklariert und transportiert werden.
Ausnahmen
- Lithium-Ionen-batteriebetriebene Rollstühle oder ähnliche Fortbewegungshilfen für Passagiere, deren Mobilität entweder durch eine Behinderung, ihre Gesundheit oder ihr Alter eingeschränkt ist, oder die sich momentan nicht vollständig bewegen können (z. B. wegen eines gebrochenes Beines).
Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice, um Unterstützung zu erhalten.
Bitte beachten Sie: Ersatz-Lithiumbatterien – auch «lose» Batterien genannt – werden separat mitgeführt und dienen als Reserve für Lithium-Ionen-Batterien, die in Mobiltelefonen, Laptops und anderen Geräten installiert sind.
Bitte verpacken Sie Ersatz-Lithiumbatterien entsprechend den obigen Richtlinien in Ihrem Handgepäck.
In diesem Sicherheitsvideo der CASA (Zivile Luftfahrtsicherheitsbehörde) erfahren Sie mehr über das Reisen mit Lithium-Batterien.
Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie unseren Mitarbeitern jederzeit folgenden Informationen zur Verfügung stellen können:
- Die Wattstunden (Wh) oder den Lithiumgehalt (g) aller eingebauten Akkus und Ersatzbatterien, die Sie im Handgepäck oder im aufgegebenen Gepäck mitnehmen wollen
(Diese werden folgendermaßen berechnet:
Umrechnung von Ampere-Stunden (Ah) in Wattstunden (Wh): Multiplizieren Sie Ah x Voltzahl (V), (1 Ah = 1000 mAh). Beide Angaben finden Sie auf der Batterie aufgedruckt.
Beispiel: Beispiel: 2,38 Ah x 14,4 V = 34 Wh für die Lithium-Ionen-Batterie eines Laptops.
Lithiumbatterien mit keiner oder einer unklaren Kennzeichnung zur Wattstunde (Wh) oder zum Lithiumgehalt (LC) dürfen nicht mitgeführt werden. - Müssen den Vorgaben der Testanforderungen der Vereinten Nationen (UN) entsprechen, die im Handbuch der Tests und Kriterien der Vereinten Nationen unter Teil III Abschnitt 38.3 festgelegt sind.
- Geräte mit eingebauten oder angeschlossenen Lithiumbatterien – wie beispielsweise Laptops, Kameras und Handys – müssen komplett ausgeschaltet werden (sie dürfen sich nicht im Ruhezustand oder Energiesparmodus befinden). Es muss sichergestellt werden, dass sie nicht versehentlich im aufgegebenen Gepäck aktiviert werden können und sie müssen gegen mögliche Beschädigung geschützt sein.
- Die maximale Anzahl von Apparaten und elektronischen Geräten mit Lithiumbatterien (jeweils bis zu 100 Wh oder 2 g) für die Beförderung im Aufgabegepäck beträgt 15 Stück pro Passagier und bis zu 15 Stück in jedem Gepäckstück. Zum Beispiel:
- 15 Stück pro Passagier insgesamt (z. B. ein Passagier gibt zwei Taschen auf)
- Maximal 15 Stück in einer Tasche (z. B. zwei Passagiere geben nur eine Tasche auf)
- Für Flugreisen in die USA finden Passagiere, die Lithiumbatterien mitführen möchten, weitere Informationen des Verkehrsministeriums der Vereinigten Staaten unter www.phmsa.dot.gov/safetravel.
- Nicht aufladbare Batterien mit mehr als 2 Gramm Lithium (z. B. Batterien der Grösse ‘C‘ oder mehr), dürfen nicht mit an Bord genommen werden und müssen als Luftfracht gemäss der IATA Bestimmungen zu Gefahrengütern deklariert und transportiert werden.
- E-Zigaretten dürfen nicht im aufgegebenen Gepäck mitgeführt oder an Bord verwendet werden.
- Gemäss den südkoreanischen Vorschriften müssen Passagiere, die mit Lithiumbatterien mit mehr als 100 Wh, aber weniger als 160 Wh von Südkorea aus abfliegen, vor der Sicherheitskontrolle eine Genehmigung am Check-in-Schalter des Flughafens einholen.
Bitte beachten Sie: Kleinfahrzeuge, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, sind im Handgepäck und im aufgegebenen Gepäck verboten.
Angesichts der von kleinen Fahrzeugen, die mit Lithium-Ionen-Batterien betrieben werden, ausgehenden Brandgefahr – einschliesslich AirWheel, Solowheel, Hoverboards, Mini-Segways sowie andere selbstbalancierende Roller – hat Cathay Pacific ein seit dem 9. Dezember 2015 geltendes Verbot für den Transport solcher Fahrzeuge und entsprechender Zubehörteile ausgesprochen. Dies gilt sowohl für die Mitnahme im Handgepäck als auch im Aufgabegepäck auf allen Flügen mit Cathay Pacific.
Passagiere von Cathay Pacific dürfen gemäss unseren Richtlinien keine kleinen Fahrzeuge mit Lithium-Ionen-Batterien mit an Bord nehmen. Wenn diese Gegenstände mit zum Flughafen gebracht werden, werden sie beim Check-in zurückgewiesen, und es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Entsorgung dieser verbotenen Gegenstände vor dem Einsteigen zu arrangieren. Cathay Pacific nimmt diese Gegenstände aufgrund der von ihnen ausgehenden Brandgefahr nicht an.

Beispiel:
- AirWheel
- Solowheel
- Hoverboards und Mini-Segways
- Andere selbstbalancierende Roller
Wir bitten alle Passagiere, obige Vorgaben einzuhalten, wenn Sie Lithiumbatterien mitführen. Auch wenn wir unseren Passagieren ungern «Nein» sagen, sehen wir uns gezwungen, bei Entdeckung zu vieler oder nicht zugelassener Batterien, deren Transport zu verweigern.
Beim Check-in werden Sie unsere Mitarbeiter fragen, ob Sie sich mit unseren Bestimmungen zu Lithiumbatterien vertraut gemacht haben. Es ist eine Straftat, wenn Sie auf diese Frage nicht wahrheitsgemäss antworten. Sollten Sie überführt werden, kann dieses Vergehen eine Geldstrafe von 10'000 HKD und/oder eine Gefängnisstrafe von bis zu 6 Monaten nach sich ziehen. Zusätzlich werden wir die Polizei und den Sicherheitsdienst des Flughafens informieren. Um dies zu vermeiden, machen Sie sich bitte mit unseren Richtlinien vertraut.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gepäck vor und/ oder nach dem Check-in durchsucht werden kann.