
Sechs bis unter zwölf Jahre
Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren müssen als unbegleitete Minderjährige registriert werden, sofern sie nicht von einem erwachsenen Passagier im Alter von mindestens 18 Jahren begleitet werden.
Zwölf bis unter 18 Jahre
Für Kinder zwischen zwölf und 18 Jahren müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen. Falls Sie möchten, dass Ihr Kind weitgehender betreut und ihm mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird, können Sie es gerne als unbegleitenden Minderjährigen registrieren.
Unten finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Reisen als unbegleiteter Minderjähriger.
In manchen Ländern gelten bestimmte Einschränkungen in Bezug auf unbegleitete Minderjährige. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Bestimmungen ändern können, und dass das Land, in das Sie reisen, oder das Reiseziel, zu dem Sie reisen, eventuell nicht aufgeführt ist.
Zusätzliche Dokumente können abhängig von dem Land, in das Sie reisen, abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden und vergewissern Sie sich vor Ihrer Reise, dass Sie über alle benötigten Unterlagen verfügen.