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    Cathay Pacific
    Hilfe für Reisende mit Behinderung und Mobilitätseinschränkung

    Hilfestellung bei eingeschränkter Mobilität

    Informationen zum Reisen mit Rollstuhl sowie zur Verstauung und zum Mitführen von Batterien

    Für unsere Passagiere, die wegen eingeschränkter Mobilität auf Hilfestellung angewiesen sind, stehen ein Rollstuhlservice und Begleitpersonal zur Verfügung. Ein Begleiter bringt Sie (abhängig von den Flughafeneinrichtungen) innerhalb des Flughafens zum Gate oder zur Flugzeugtür.

    Bitte wenden Sie sich so früh wie möglich vor Ihrem Flug an unseren Kundenservice, um diesen Rollstuhlservice anzufordern, damit wir eine reibungslose und sichere Reise gewährleisten können.

    Wenn Sie an Bord Hilfe benötigen, um zum Ausgang oder zur Toilette zu gelangen, stehen Ihnen an Bord ein Rollstuhl sowie ein Gangplatz mit beweglicher Armlehne zur Verfügung. Unsere Kabinenbesatzung hilft Ihnen gerne vom Rollstuhl auf Ihren Sitzplatz und von Ihrem Sitzplatz zurück in Ihren Rollstuhl.

    Wenn Sie in einer Gruppe mit zehn oder mehr Passagieren reisen, die einen Rollstuhl benötigen, wenden Sie sich bitte mindestens 48 Stunden vor der geplanten Abflugzeit Ihres Fluges mit Cathay Pacific an unseren Kundenservice.

    Reisen mit dem eigenen Rollstuhl

    Passagiere mit eingeschränkter Mobilität können einen eigenen manuellen oder batteriebetriebenen Rollstuhl zum Abfluggate sowie – falls die Flughafeneinrichtungen dies erlauben – zur Flugzeugtür mitbringen.

    Mitzuführende Informationen

    • Benutzerhandbuch und Batterien für Ihren Rollstuhl
    • Ggf. spezielles Werkzeug zum Auseinander- und Zusammenbauen Ihres Rollstuhls.
    • Das Testdokument der UN für Lithium-Ionen-Batterien bei Rollstühlen mit Lithium-Ionen-Batterien; diese müssen die Anforderungen der UN an Li-Zellen und Li-Batterien, Teil III, Abschnitt 38.3 erfüllen.
    • Für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität fällt keine Rollstuhlgebühr an.

    Sicherheitshilfe

    In den meisten Fällen reisen Passagiere mit eingeschränkter Mobilität eigenständig.  Es kann jedoch vorkommen, dass Sie eine Sicherheitsbegleitperson benötigen, sofern Sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, im Notfall bei einer Evakuierung das Flugzeug eigenständig zu verlassen.

    Gehstöcke, Krücken und Rollatoren

    Gehstöcke, Gehhilfen und Krücken können mit in der Flugzeugkabine transportiert werden, sofern diese gemäß den Sicherheitsbestimmungen an Bord verstaut werden. Sofern Ihr Rollator zusammenklappbar ist und das Kabinenpersonal ihn sicher verstauen kann, kann dieser ebenfalls mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Aus Sicherheitsgründen können nicht zusammenklappbare Rollatoren nicht mit in die Kabine genommen, sondern müssen stattdessen eingecheckt werden.  Sie können Ihren Rollator bis zum Abfluggate benutzen. Dort wird er dann als bevorzugtes Gepäck in den Frachtraum der Maschine geladen.

    Weitere Informationen zur Hilfe für Passagiere

    Hilfreiche Links