
6 bis unter 12 Jahre
Kinder im Alter von 6 bis unter 12 Jahren müssen als alleinreisende Minderjährige registriert werden, sofern sie nicht von einem erwachsenen Passagier im Alter von mindestens 18 Jahren begleitet werden.
12 bis unter 18 Jahre
Für Kinder im Alter von 12 bis unter 18 Jahren müssen Sie keine besonderen Vorkehrungen treffen, wenn diese vereisen. Wenn Sie jedoch zusätzliche Betreuung und Aufmerksamkeit für Ihr Kind wünschen, können Sie es gerne als alleinreisenden Minderjährigen anmelden.
Nachstehend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Reisen als alleinreisender Minderjähriger.
In manchen Ländern gelten bestimmte Einschränkungen in Bezug auf alleinreisende Minderjährige. Diese sind nachfolgend aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich die folgenden Bestimmungen ändern können und dass das Land bzw. das Reiseziel, zu dem Sie reisen, eventuell nicht aufgeführt ist.
Zusätzliche Dokumente können abhängig von dem Land, in das Sie reisen, abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den zuständigen Behörden und vergewissern Sie sich vor der Reise, dass Sie über alle benötigten Unterlagen verfügen.