Reisepässe und Visa
Nachstehend finden Sie einige Hinweise zu Ländern, deren Visa- und Aufenthaltsanforderungen sich kürzlich geändert haben oder in denen andere besondere Regelungen für die Einreise gelten.
Visum ohne Aufkleber für Staatsbürger der Volksrepublik China
Durch diese neue Vereinbarung, die sowohl vom Ministerium für öffentliche Sicherheit der Volksrepublik China wie auch dem australischen Ministerium für Einwanderung und Staatsbürgerschaft genehmigt wurde, benötigen Personen, die mit irgendeinem australischen Visum nach Australien reisen, keinen physischen Visumaufkleber in ihrem Reisepass (d. h. Visum ohne Aufkleber).
Folgende Vereinbarungen gelten für Chinesen und sonstige Staatsangehörige, die von der Volksrepublik China aus abfliegen:
Wenn Sie von einem Flughafen von Festland-China auf dem Weg nach Australien nach Hongkong (oder einen sonstigen internationalen Transitpunkt) reisen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass die Fluglinie an Ihrem Abflugort eine Bordkarte nach Australien ausstellen kann. Laut dem Ministerium für öffentliche Sicherheit kann ein Passagier nicht ohne aufkleberfreies Visum reisen, wenn er keine Bordkarte für Australien hat. In einem solchen Fall sollten Sie bei den zuständigen australischen Behörden einen Visumaufkleber anfordern oder Ihre Flugroute ändern.
Weitere Einzelheiten über diese neue Vereinbarung finden Sie auf der Website der australischen Botschaft in China.
Zur Erinnerung:
- Wir empfehlen Ihnen dringend, die gesamte Reise auf von Cathay Pacific Airways durchgeführten Flügen zu buchen, falls Sie das zuvor beschriebene Visum ohne Aufkleber besitzen.
- Sie sollten am Flughafen sicherstellen, dass Ihnen beim Check-in alle Bordkarten ausgestellt wurden, vom Abflugort in Festland-China bis zu Ihrem endgültigen Reiseziel in Australien.
- Sollten Sie auf dem Hinflug nach Australien einen Zwischenstopp in Hongkong machen, sollten Sie bei der zuständigen australischen Behörde einen Visumaufkleber einholen.
Passagiere, die einen neuseeländischen Reisepass haben, sollten sich vor der Reise auf der Website zur Reiseberatung der neuseeländischen Regierung unter www.safetravel.govt.nz über aktuelle Neuigkeiten und Reisewarnungen informieren.
Passagiere, die nach Indien einreisen, müssen mindestens vier Tage vor ihrem Ankunftstag online ein indisches Visum beantragen. Weitere Informationen und die aktuelle Liste der Staatsangehörigen, die ein elektronisches Touristenvisum (e-Tourist Visa; eTV) benötigen, finden Sie auf Tourist Visa. Der Link führt zu einer Website, die von externen Anbietern betrieben wird und für die womöglich nicht dieselben Zugangsrichtlinien wie bei Cathay Pacific gelten
Kinder unter 18 Jahren
Das südafrikanische Innenministerium verlangt, dass alle Kinder unter 18 Jahren, die nach Südafrika einreisen oder aus Südafrika ausreisen, folgende Unterlagen mit sich führen: Kinder unter 18 Jahren, die als Staatsbürger eines von der Visumpflicht befreiten Landes reisenund von beiden Eltern, einem Elternteil oder einer anderen erwachsenen Person begleitet werden, sind von diesen Anforderungen befreit.
Klicken Sie hier, um aktualisierte Informationen zu Dokumenten zu erhalten, die für Reisen in Südafrika erforderlich sind.
Bei Reisen mit BEIDEN Elternteilen
Falls der Reisepass des Minderjährigen Daten der Eltern enthält, sind keine weiteren Dokumente erforderlich. Falls der Reisepass des Minderjährigen keine Angaben zu den Eltern enthält, sind diese verpflichtet, eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie mitzuführen.
Bei Reisen mit EINEM Elternteil
- Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie
- Eine Kopie des Reisepasses oder Ausweisdokumentes des nicht anwesenden Elternteils
- Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils
- Eine elterliche Einverständniserklärung oder ein Gerichtsbeschluss, die/der dem anwesenden Elternteil die volle elterliche Verantwortung einräumt, oder, falls der andere Elternteil verstorben ist, die Sterbeurkunde
Bei Reisen mit einem Erwachsenen, der kein Elternteil ist
- Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie
- Eine elterliche Einverständniserklärung, eine Adoptionsbescheinigung, einen Obhutsnachweis, eine Vormundschaftsbescheinigung oder eine Sterbeurkunde, wie jeweils angemessen und erforderlich
- Kopien der Ausweispapiere der Eltern und/oder gesetzlichen Vormunde
- Kontaktangaben der Eltern oder gesetzlichen Vormunde und der Personen, bei denen sich der Minderjährige in Südafrika aufhalten wird
Bei Reisen als unbegleiteter Minderjähriger
- Eine ungekürzte Geburtsurkunde oder ein gleichwertiges Dokument im Original oder als Kopie.
- Eine elterliche Einverständniserklärung von einem oder beiden Elternteilen bzw. dem gesetzlichen Vormund, einen Gerichtsbeschluss oder eine Sterbeurkunde, wie jeweils angemessen und erforderlich
- Kopien der Ausweispapiere oder Reisepässe der Eltern oder gesetzlichen Vormunde sowie der Personen, bei denen sich der Minderjährige aufhalten wird, einschließlich Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen (falls erforderlich)
- Kontaktangaben der Eltern oder gesetzlichen Vormunde und der Personen, bei denen sich der Minderjährige in Südafrika aufhalten wird
Bitte beachten Sie, dass die Geburtsurkunde Angaben zu den Eltern der Kinder enthalten muss. Allen Unterlagen, die nicht in Englisch ausgestellt wurden, muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Werden diese neuen Anforderungen nicht erfüllt, wird dem Passagier die Einreise nach Südafrika oder die Ausreise aus Südafrika verweigert.
Die zuvor angeführten Anforderungen gelten unter Umständen nicht für einen Passagier, der sich im Transit aufhält, es sei denn, er benötigt ein Transitvisum. Die ungekürzte Urkunde sollte bei der Beantragung eines Transitvisums vorgelegt werden, der Reisende sollte sowohl die Urkunde als auch das Visum während der Reise mit sich führen.
AUSNAHMEN:
- Minderjährige im direkten Transit an internationalen Flughäfen benötigen keine Nachweise.
- Minderjährige im Besitz eines gültigen Visums für Südafrika müssen die Nachweise nicht vorlegen, wenn sie über einen offiziellen Einreiseflughafen der Republik reisen.
- Kinder mit südafrikanischer Staatsangehörigkeit, die mit einem südafrikanischen Reisepass reisen, können ohne Geburtsurkunde nach Südafrika einreisen.
- Bei Ländern, welche die Daten der Eltern im Reisepass der Kinder oder in anderen offiziellen Ausweisdokumenten aufführen, gelten solche Dokumente für die Feststellung der Identität der Eltern des reisenden Minderjährigen als akzeptabel. (Beispiel: Im indischen Reisepass sind die Namen der Eltern aufgeführt. In diesem Fall ist keine ungekürzte Geburtsurkunde notwendig.)
Um weitere Informationen zu erhalten, wenden Sie sich bitte an:
South African Department of Home Affairs (südafrikanisches Innenministerium)
Ihre südafrikanische Botschaft vor Ort
Erklärung von Mkuseli Apleni, Direktor für allgemeine innere Angelegenheiten, Südafrika
Anmerkung:Die Websites von Dritten werden nur zu Informationszwecken und zur Referenz aufgeführt. Cathay Pacific Airways übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit solcher Websites.
Alle Urlaubs- und Geschäftsreisenden nach Sri Lanka werden daran erinnert, vor der Einreise in das Land eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.eta.gov.lk.
Reisende aus allen Ländern benötigen keine Landing Card mehr bei der Ankunft im Vereinigten Königreich.
Staatsangehörige Australiens, Kanadas, Japans, Neuseelands, Singapurs, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können an allen Flughäfen im Vereinigten Königreich automatisch die elektronischen Passkontrollen nutzen. Hier erfahren Sie mehr.
Passagiere aus bestimmten Ländern können ohne Visum nach Vietnam reisen und sich dort für einen begrenzten Zeitraum aufhalten, wobei die Dauer für Staatsbürger verschiedener Länder unterschiedlich ist. Wenn Sie einen Anspruch auf eine Visumbefreiung für Vietnam haben, jedoch beabsichtigen, länger als die zulässige Zeit zu bleiben, müssen Sie online ein Visum beantragen.