Eingebaute Lithiumbatterien müssen abgeschaltet werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass sie im aufgegebenen Gepäck nicht versehentlich aktiviert werden können. Die Anschlüsse aller Ersatzlithiumakkus, die nur im Handgepäck erlaubt sind, müssen vor einem Kurzschluss geschützt werden. Einzelheiten finden Sie in den Tipps für die Verpackung von Lithiumbatterien.