Lithium-Ionen-Batterien für tragbare (einschliesslich medizinischer) elektronischer Geräte mit einer Nennenergie von mehr als 100 Wh, jedoch höchstens 160 Wh. Nur für tragbare medizinische Elektrogeräte mit Lithium-Metall-Batterien mit einem Gehalt an Lithium-Metall von mehr als 2 g, jedoch höchstens 8 g. Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und so eingepackt sein, dass sie vor Beschädigungen geschützt sind.
Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt zu Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen.