Wer haftet bei der Durchführung des grenzüberschreitenden Busservice?
Das tatsächliche Beförderungsunternehmen, d. h. der Anbieter des grenzüberschreitenden Busservice, haftet bei der Durchführung des grenzüberschreitenden Busservice.
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China – Festlandchina, Sonderverwaltungszone Hong Kong, Sonderverwaltungszone Macau und Taiwan