Autovermietung bei Hertz mit Cathay Pacific
Cathay Pacific freut sich, mit Hertz, unserem bevorzugten Autovermieter, eine Partnerschaft zu bilden. Bei einem eindrucksvollen weltweiten Netzwerk an rund 9980 Standorten in 150 Ländern bieten Hertz und seine Markenfamilie – wie Dollar und Thrifty – ein umfassendes Angebot an Fahrzeugen und Services für wirklich alle Autoanmietungswünsche und -budgets.
Noch nie war eine Autoanmietung so einfach – die perfekte Fahrt liegt nur ein paar Mausklicks entfernt.
Vorteile einer Buchung bei Hertz
Keine versteckten Kosten
Alle Gebühren werden im Voraus offengelegt. Bei uns gibt es keine bösen Überraschungen, wenn Sie Ihr Fahrzeug am Schalter abholen.
Sammeln Sie Asia Miles bei Autoanmietungen
Holen Sie sich mehr Meilen aus Ihrer Anmietung bei Hertz. Sammeln Sie bis zu 500 Asia Miles für Ihren nächsten Freiflug.
Notrufdienst rund um die Uhr
Sorgloses Reisen mit unserem rund um die Uhr verfügbaren Notrufdienst - falls Sie jemals Hilfe benötigen
Kontakt
Für Anfragen schicken Sie eine E-Mail an die Hertz-Reservierungszentrale unter cx.res@hertz-gsa.com.hk, die Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung steht.
Für EU-Bürger:
Wenn Sie über diesen Link zusätzliche Reiseleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub buchen, profitieren Sie NICHT von Rechten, die für Pakete gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 gelten.
Daher ist Cathay Pacific Airways Limited nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung dieser zusätzlichen Reisedienstleistungen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Dienstleister.
Wenn Sie jedoch über diesen Link zusätzliche Reiseleistungen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Buchungsbestätigung bei Cathay Pacific Airways Limited buchen, werden diese Reiseleistungen Teil eines verknüpften Reisearrangements. In diesem Fall wird Cathay Pacific Airways Limited die notwendigen Vorkehrungen treffen, um Ihre an Cathay Pacific Airways Limited geleisteten Zahlungen für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz von Cathay Pacific Airways Limited nicht durchgeführt wurden, und gegebenenfalls für Ihre Rückführung zu erstatten. Bitte beachten Sie, dass dies im Falle der Insolvenz des betreffenden Dienstleisters keine Rückerstattung vorsieht.
Weitere Informationen zum Insolvenzschutz finden Sie in der Richtlinie (EU) 2015/2302, die in nationales Recht umgesetzt wurde: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/NIM/?uri=CELEX:32015L2302