Reisehinweise
EU-Regelung für Handgepäck
Seit dem 06. November 2006 gilt folgende Handgepäckregelung für Passagiere, die von einem EU-Flughafen starten sowie auf Anschlussflügen ab Europa:
Passagiere, die von einem Flughafen in der EU starten sowie von einem internationalen Flug an einem EU-Flughafen umsteigen, werden auf folgende neue Regelung hingewiesen:
- Flüssige und gelartige Produkte, die im Handgepäck mitgenommen werden, müssen in separaten Behältnissen mit einer Höchstfüllmenge von je 100 ml transportiert werden.
- Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper“) mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden.
- Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung, Laktosefreie Nahrungsmittel u.s.w.) dürfen in der für den Flug benötigten Menge mitgeführt werden. Diese Artikel müssen an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden, wo Sie den Inhalt bestätigen und unter Umständen probieren müssen.
- Laptops und andere elektronische Geräte müssen für die Sicherheitskontrolle ausgepackt und geröntgt werden.
- Mäntel und Jacken müssen bei der Sicherheitskontrolle ausgezogen werden.
Zusätzliche Informationen:
- Duty Free Artikel können an EU-Flughäfen nach der Sicherheitskontrolle gekauft werden. Bitte beachten Sie, dass beim Umsteigen an einem EU-Flughafen nur Duty Free Waren mitgenommen werden dürfen, die an Bord einer EU-Fluggesellschaft oder an einem EU-Flughafen gekauft wurden. Für Ihre eigene Sicherheit und Komfort, dürfen Handgepäckstücke nicht größer sein als 56 cm lang, 36 cm breit und 23 cm tief sein, einschließlich Rollen, Griffe und Seitentaschen.
- Bei Abflügen ab dem Flughafen London-Heathrow ist maximal ein Stück Handgepäck erlaubt.
- Artikel und Beutel, die vom Sicherheitspersonal nicht freigegeben werden, werden konfisziert und zerstört.
- Wir raten unseren Fluggästen, ihr Handgepäck gemäß diesen Bestimmungen vor ihrer Ankunft am Flughafen zum Check-In zu packen. Insofern Sie einen direkten Anschlussflug ab einem EU-Flughafen haben, sollten Sie Handgepäck vor Abflug an Ihrem Startflughafen entsprechend umpacken.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten, die unseren Fluggästen durch diese Auflagen der Behörden entstehen können. Als Fluggesellschaft haben wir keinen Einfluss auf diese gesetzlichen Auflagen und bitten unsere Fluggäste, diese bereits bei der Reiseplanung zu berücksichtigen und das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Sie ersparen sich somit längere Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen an den EU-Flughäfen.
Andere Reisehinweise
- Beschränkungen für das Mitführen von Flüssigkeiten, Sprays und Gels für Transitpassagiere in Taiwan
- Passagiere werden gebeten, möglichst früh am Hong Kong International Airport zu erscheinen
- Wichtiger Gesundheitshinweis – Influenza A (H1N1) (menschliche Schweinegrippe)
- Kontrolle von Reisedokumenten am Hong Kong International Airport
- Neue Bestimmungen für das USA „Visa Waiver Programm“
- Neue Freigepäckgrenze für Flüge nach Nordamerika
- Verbot von Feuerzeugen und Streichhölzern an Bord von Flügen ab China
- Important Public Health Alert Notice Influenza A (H1N1)
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- Squash-, Tennis- oder Badmintonschläger an Bord auf Australienflügen verboten
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