Verbotene Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen dürfen die unten beschriebenen Gefahrengüter nicht im Gepäck auf Flügen mitgeführt werden, egal ob es durch die Sicherheitskontrolle überprüft wurde oder nicht:
- Aktenkoffer, die durch ein mit Lithium-Batterien betriebenes Alarmsystem oder durch pyrotechnische Vorrichtungen gesichert sind.
- Sprengstoff, Munition, (Spielzeug-)Feuerwerkskörper und Fackeln.
- Gase in Gasflaschen (entflammbar, nicht entflammbar oder giftig) wie Butan, Propan, Feuerzeugbenzin oder -gas, Spraydosen mit chemisch reizenden Inhalten.
- Elektroschockgerät;
- Entflammbare Flüssigkeiten wie Farben, Verdünner oder Klebstoffe.
- Sämtliche leicht entzündlichen Gegenstände, z.B. Streichhölzer, die man überall entzünden kann.
- Oxidierende Substanzen wie Bleichmittel oder Wasserstoffperoxid.
- Sämtliche giftige Substanzen wie Arsen, Cyanid, Insektizide oder Unkrautvernichter.
- Radioaktive Materialien.
- Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Säuren, alkalische Substanzen oder wasserdichte Batterien.
- Alle anderen Substanzen oder Gegenstände, die nicht erwähnt wurden, aber eine Gefährdung verursachen könnten.
Davon abgesehen dürfen Medikamente und Toilettenartikel in einer der Reise angemessenen Menge mitgeführt werden (Haarspray, Parfum oder alkoholhaltige Medizin). Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Eingeschränkte Einfuhr von Gegenständen
Die Einfuhr von Waffen und Munition nach Hongkong unterliegt strengen Gesetzen. Bitte kontaktieren Sie unsere Reservierung für weitere Informationen. Harpunen und Speere werden als Waffen klassifiziert. Beispiele für verbotene Gegenstände sind:
- Feuerzeuge und Streichhölzer
China & Indien
Passagiere, die in China beziehungsweise Indien einchecken, ist es verboten, jegliche Art von Feuerzeugen oder Streichhölzern weder im Handgepäck noch im eingecheckten Reisegepäck mitzuführen.
USA
Passagieren, die in die USA ein- beziehungsweise aus den USA ausreisen, ist es verboten, jegliche Art von Fackelfeuerzeugen weder im Handgepäck noch im eingecheckten Reisegepäck mitzuführen.
Mehr Informationen zu den Gepäck-Sicherheitsbestimmungen für die USA finden Sie hier (englischsprachige Website).
- Messer, Schwerter, Scheren oder andere scharfe Gegenstände, die gesetzlich verboten sind.
- Feuerwaffen/Munition einschließlich Pistolen, Leuchtpistolen, Jagdbüchsen, Schrotflinten, Handfeuerwaffen, Remington, Automatikwaffen, Luftgewehre, Bolzengewehre, Spielzeug-Gewehre/-Pistolen, Spielzeug Luft-Gewehre/-Pistolen, Startpistolen, Nachbildungen von Feuerwaffen, Spielzeugwaffen, Armbrüste.
- Explosives Material, einschließlich militärischer, handelsüblicher oder hausgemachter Sprengstoffe, Sprenggeräten, Zündkapseln, Zündern, Rauchbomben, Granaten, Gewehrmagazine, Raketengeschosse, Minen und andere klassifizierten Sprengstoffe, Nachbildungen explosiven Material oder Gerätschaften.
- Spitze oder scharfe Gegenstände die Verletzungen hervorrufen können, Schnappmesser (oder Messer derselben Funktionalität, mechanisch oder elektrisch), Stilett, Dolche, alle anderen Messer mit Klinge jeglicher Länge und Beschreibung, offene Rasierklingen, Butterfly Messer, Skalpelle, Wurfpfeile chinesischer/japanischer Art, Eispickel, Schwerter, Regenschirme mit Schwertklingen oder Pfeilen. Spitze oder scharfe Waffen, die für Modezwecken entworfen wurden, wobei der Griff in einer geballten Faust gehalten wird und die Klinge oder ein Punkt zwischen den Fingern oder der Faust herausragt (z.B. Schlagringe).
- Gegenstände die außer Gefecht setzende Substanzen enthalten wie z. B. Tränengas oder phosphorhaltige Säuren.
- leicht entflammbare Substanzen (z. B. Benzin, Petrolium, Feuerzeugbenzin)
- Gasbehälter und Spraydosen mit einem Volumen über 500 ml.
- Schlagringe (mit oder ohne Klinge, mit oder ohne Spikes), Schlagstöcke, Totschläger, Knüppel, Gummiknüppel, Stahlfederknüppel, Keulen, chinesische Kampfsterne, Stäbe u.ä.
Bitte klicken Sie hier für mehr Informationen.
Passagiere, die nach/von Hong Kong reisen oder in Hong Kong umsteigen, erhalten weitere Informationen auf der CAD Website.
Verbot der Einfuhr tierischer Produkte in die Europäische Union (EU)
Produkte tierischen Ursprungs können Pathogene enthalten, die Infektionskrankheiten unter Tieren auslösen können. Passagieren* ist es daher verboten, jegliche Form von Fleisch/Fleischprodukten oder Milch/ Milcherzeugnissen in die EU einzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Höchstmenge von 2kg Milchpulver für Säuglingsnahrung, Babynahrung und spezielle medizinische Nahrung, vorausgesetzt das: - das Produkt vor Verzehr nicht tiefgekühlt sein muss
- es sich um ein Markenprodukt handelt und
- die Verpackung nicht angebrochen ist
* Ausgenommen hiervon sind Passagiere, die aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz einreisen und eine Höchstmenge von 10 kg für den Eigenbedarf befördern.
**Keine Gewichtsbeschränkung für Passagiere von den Färöer Inseln oder Island.
Weiter Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission für Lebensmittelsicherheit:
http://ec.europa.eu/food/animal/animalproducts/personal_imports/index_en.htm









