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Verbotene Gegenstände

      

  • Verbotene Gegenstände
  • Eingeschränkte Einfuhr von Gegenständen
  • EU Verbotene Gegenstände
  • Verbot der Einfuhr tierischer Produkte in die Europäische Union (EU)


Verbotene Gegenstände


Aus Sicherheitsgründen dürfen die unten beschriebenen Gefahrengüter nicht im Gepäck auf Flügen mitgeführt werden, egal ob es durch die Sicherheitskontrolle überprüft wurde oder nicht:

  • Aktenkoffer, die durch ein mit Lithium-Batterien betriebenes Alarmsystem oder durch pyrotechnische Vorrichtungen gesichert sind.
  • Sprengstoff, Munition, (Spielzeug-)Feuerwerkskörper und Fackeln.
  • Gase in Gasflaschen (entflammbar, nicht entflammbar oder giftig) wie Butan, Propan, Feuerzeugbenzin oder -gas, Spraydosen mit chemisch reizenden Inhalten.
  • Elektroschockgeräte
  • Entflammbare Flüssigkeiten wie Farben, Verdünner oder Klebstoffe.
  • Hochentzündliche Stoffe wie „überall anzustreichende Streichhölzer“, Phosphor oder andere Stoffe die leicht entzündlich sind;
  • Oxidierende Substanzen wie Bleichmittel oder Wasserstoffperoxid.
  • Sämtliche giftige Substanzen wie Arsen, Cyanid, Insektizide oder Unkrautvernichter.
  • Radioaktive Materialien.
  • Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Säuren, alkalische Substanzen oder wasserdichte Batterien.
  • Alle anderen Substanzen oder Gegenstände, die nicht erwähnt wurden, aber eine Gefährdung verursachen könnten.

Davon abgesehen dürfen Medikamente und Toilettenartikel in einer der Reise angemessenen Menge mitgeführt werden (Haarspray, Parfum oder alkoholhaltige Medizin). Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Aufgeblasene Gegenstände
Aufgeblasene Gegenstände, inklusive Bälle für Sportaktivitäten wie z.B. Basketbälle, dürfen nur mit an Bord genommen werden, sofern diese vor dem Einsteigen in das Flugzeug vollständig luftleer sind.

 

Eingeschränkte Einfuhr von Gegenständen


Die Einfuhr von Waffen und Munition nach Hongkong unterliegt strengen Gesetzen. Bitte kontaktieren Sie unsere Reservierung für weitere Informationen. Harpunen und Speere werden als Waffen klassifiziert. Beispiele für verbotene Gegenstände sind:

  • Feuerzeuge und Streichhölzer

    China & Indien
    Passagiere, die in China beziehungsweise Indien einchecken, ist es verboten, jegliche Art von Feuerzeugen oder Streichhölzern weder im Handgepäck noch im eingecheckten Reisegepäck mitzuführen.

    USA
    Passagieren, die in die USA ein- beziehungsweise aus den USA ausreisen, ist es verboten, jegliche Art von Fackelfeuerzeugen weder im Handgepäck noch im eingecheckten Reisegepäck mitzuführen.

    Mehr Informationen zu den Gepäck-Sicherheitsbestimmungen für die USA finden Sie hier (englischsprachige Website).

  • Messer, Schwerter, Scheren oder andere scharfe Gegenstände, die gesetzlich verboten sind.
  • Feuerwaffen/Munition einschließlich Pistolen, Leuchtpistolen, Jagdbüchsen, Schrotflinten, Handfeuerwaffen, Remington, Automatikwaffen, Luftgewehre, Bolzengewehre, Spielzeug-Gewehre/-Pistolen, Spielzeug Luft-Gewehre/-Pistolen, Startpistolen, Nachbildungen von Feuerwaffen, Spielzeugwaffen, Armbrüste.
  • Explosives Material, einschließlich militärischer, handelsüblicher oder hausgemachter Sprengstoffe, Sprenggeräten, Zündkapseln, Zündern, Rauchbomben, Granaten, Gewehrmagazine, Raketengeschosse, Minen und andere klassifizierte Sprengstoffe, Nachbildungen explosiven Materials oder Gerätschaften.
  • Spitze oder scharfe Gegenstände die Verletzungen hervorrufen können, Schnappmesser (oder Messer derselben Funktionalität, mechanisch oder elektrisch), Stilett, Dolche, alle anderen Messer mit Klinge jeglicher Länge und Beschreibung, offene Rasierklingen, Butterfly Messer, Skalpelle, Wurfpfeile chinesischer/japanischer Art, Eispickel, Schwerter, Regenschirme mit Schwertklingen oder Pfeilen. Spitze oder scharfe Waffen, die für Modezwecke entworfen wurden, wobei der Griff in einer geballten Faust gehalten wird und die Klinge oder ein Punkt zwischen den Fingern oder der Faust herausragt (z.B. Schlagringe).
  • Gegenstände die außer Gefecht setzende Substanzen enthalten wie z. B. Tränengas oder phosphorhaltige Säuren.
  • leicht entflammbare Substanzen (z. B. Benzin, Petrolium, Feuerzeugbenzin)
  • Gasbehälter und Spraydosen mit einem Volumen über 500 ml.
  • Schlagringe (mit oder ohne Klinge, mit oder ohne Spikes), Schlagstöcke, Totschläger, Knüppel, Gummiknüppel, Stahlfederknüppel, Keulen, chinesische Kampfsterne, Stäbe u.ä.
Die Einfuhr von Waffen und Munition nach Hongkong unterliegt strengen Gesetzen, die eine vor der Einreise erteilte Einfuhrlizenz oder Erlaubnis durch die Behörden voraussetzt.

Bitte klicken Sie hier für mehr Informationen.

Passagiere, die nach/von Hong Kong reisen oder in Hong Kong umsteigen, erhalten weitere Informationen auf der CAD Website.

Die aktuellsten Updates und weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der „Transportation Administration (TSA)“ und vom Heathrow Airport (BAA).

 

EU Verbotene Gegenstände

Die folgenden Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Flugzeugs mitgenommen werden. Zusätzlich mit einem Stern (*) gekennzeichnete Gegenstände dürfen sich zusätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck befinden.

(a) Gewehre, Feuerwaffen und sonstige Geräte, die zum Abschießen von Projektilen bestimmt sind – Geräte, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, durch Abschießen eines Projektils schwere Verletzungen hervorzurufen,

einschließlich:

  • Feuerwaffen aller Art, wie Pistolen, Revolver, Gewehre, Schrotflinten,
  • Spielzeugwaffen, Nachbildungen und Imitationen von Feuerwaffen, die mit echten Waffen verwechselt werden können
  • Einzelteile von Feuerwaffen, ausgenommen Zielfernrohre,
  • Luftdruck- und CO2-Waffen, wie Luftpistolen
  • Signalpistolen und Startpistolen,
  • Bogen, Armbrüste und Pfeile,
  • Abschussgeräte für Harpunen und Speere,
  • Schleudern und Katapulte;

(b) Betäubungsgeräte – Geräte, die speziell dazu bestimmt sind, eine Betäubung oder Bewegungsunfähigkeit zu bewirken,

einschließlich:

  • Schockgeräte, z. B. Elektroschockgeräte, Taser-Waffen und Betäubungsstäbe,
  • Apparate zur Viehbetäubung und Viehtötung
  • handlungsunfähig machende und die Handlungsfähigkeit herabsetzende Chemikalien, Gase und Sprays, wie Reizgas, Pfeffersprays, Capsicum-Sprays, Tränengas, Säuresprays und Tierabwehrsprays;

(c) spitze oder scharfe Gegenstände – spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können,

einschließlich:

  • Hackwerkzeuge, wie Äxte, Beile und Hackmesser,
  • Eisäxte und Eispickel,
  • Rasierklingen,
  • Teppichmesser,
  • Messer mit einer Klingenlänge über 6 cm, *
  • Scheren mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen,
  • Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante,
  • Schwerter und Säbel;
* Das Tragen von Messern ohne triftigen Grund könnte eine Straftat darstellen. Wenn Sie auf ein Messer beliebiger Länge stoßen, wie z. B. ein Butterflymesser, Spring-/Schnappmesser oder Messer mit Verriegelung, sollte entsprechend der lokalen Vorgehensweise polizeiliche Unterstützung gerufen werden.

(d) Werkzeuge - Werkzeuge, die schwere Verletzungen hervorrufen oder die Sicherheit des Flugzeuges gefährden können,

einschließlich:

  • Brecheisen,
  • Bohrmaschinen und Bohraufsätze, einschließlich  tragbare Akkubohrmaschinen,
  • Werkzeuge mit einer Klinge oder einem Schaft von über 6 cm Länge, die als Waffe verwendet werden können, wie Schraubenzieher und Meißel,
  • Sägen, einschließlich tragbare Akkusägen,
  • Lötlampen,
  • Bolzenschussgeräte und Nagelschusspistolen;

(e) stumpfe Gegenstände – Gegenstände, die als Schlagwaffe eingesetzt schwere Verletzungen hervorrufen können,

einschließlich:

  • Baseball- und Softballschläger,
  • Knüppel und Hiebwaffen, wie Schlagstöcke, Totschläger, Gummiknüppel,
  • Kampfsportgeräte;

(f) Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze - Spreng- und Brandstoffe sowie Spreng- und Brandsätze, die in der Lage sind oder zu sein scheinen, schwere Verletzungen hervorzurufen oder die Sicherheit des Flugzeuges zu gefährden,

einschließlich:

  • Munition, *
  • Sprengkapseln, *
  • Detonatoren und Zünder, *
  • Nachbildungen oder Imitationen von Sprengkörpern, *
  • Minen, Granaten oder andere militärische Sprengkörper, *
  • Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Erzeugnisse, *
  • Rauchkanister und Rauchpatronen, *
  • Dynamit, Schießpulver und Plastiksprengstoffe. *
* Diese Gegenstände dürfen Passagiere zusätzlich nicht im aufgegebenen Gepäck mitführen.

Beispiele für gefährliche Güter, die aus Sicherheitsgründen nicht im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, sind:

  • Entzündliche oder schädliche Gase (z. B. Campinggas, )
  • Entzündliche Flüssigkeiten (Feuerzeugbenzin, Benzin, Diesel)
  • Entzündliche Feststoffe (wie Überall-Zündhölzer, Einweggrill, Kohle, Feueranzünder)
  • Oxidationsmittel (z. B. Bleichmittel)
  • Gifte (z. B. Pestizide, Herbizide)
  • Ätzende Substanzen (Fahrzeug- und andere Nassbatterien, Quecksilber)
  • Biologische und chemische Gefahrstoffe

Das „CAA Dangerous Goods Office“ hat einen Leitfaden mit dem Titel “What Can I Carry?” zusammengestellt, der Ratschläge und weitere Informationen über die moisten gefährlichen und verbotenen Gegenstände beinhaltet.

 

Verbot der Einfuhr tierischer Produkte in die Europäische Union (EU)

Produkte tierischen Ursprungs können Pathogene enthalten, die Infektionskrankheiten unter Tieren auslösen können. Passagieren* ist es daher verboten, jegliche Form von Fleisch/Fleischprodukten oder Milch/ Milcherzeugnissen in die EU einzuführen. Ausgenommen hiervon ist die Höchstmenge von 2kg Milchpulver für Säuglingsnahrung, Babynahrung und spezielle medizinische Nahrung, vorausgesetzt das:

  • das Produkt vor Verzehr nicht tiefgekühlt sein muss
  • es sich um ein Markenprodukt handelt und
  • die Verpackung nicht angebrochen ist
Passagiere** dürfen bis zu 20 kg an Fischereiprodukten (inklusive Fisch und bestimmte Schalentiere wie Garnelen, Hummer, tote Muscheln und Austern) oder einen Fisch von 20 kg einführen.

* Ausgenommen hiervon sind Passagiere, die aus Andorra, den Färöer Inseln, Grönland, Island, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz einreisen und eine Höchstmenge von 10 kg für den Eigenbedarf befördern.

**Keine Gewichtsbeschränkung für Passagiere von den Färöer Inseln oder Island.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission für Lebensmittelsicherheit:
http://ec.europa.eu/food/animal/animalproducts/personal_imports/index_en.htm
 

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