Verspätetes / Beschädigtes Gepäck
Verspätetes Gepäck
Sollte ihr Gepäck nicht auf dem Gepäckband erscheinen, wenden Sie sich bitte an unseren Gepäckserviceschalter, um eine Verlustmeldung aufzugeben, bevor sie den Zoll passieren. Unsere Mitarbeiter vor Ort werden Ihnen behilflich sein.Wenn Sie bereits eine Verlustmeldung aufgegeben haben, können Sie anhand der Referenznummer (z. B. HKGCX12345) ihr Gepäck online zurückverfolgen. Klicken Sie hierfür einfach auf WORLDTRACER Webseite.
Beschädigtes Gepäck
Ist Ihr Gepäck beschädigt, geben Sie bitte eine Schadensmeldung an unserem Gepäckserviceschalter ab, bevor Sie den Zoll passieren. Unsere Mitarbeiter werden einen Reparaturservice beauftragen und Ihnen behilflich sein. Kratzer und leichte Dellen stellen keinen Grund für eine Reklamation dar.Darüber hinaus können Sie gerne unseren Gepäckservice vor Ort kontaktieren.
Schadensmeldung
Im Falle einer Verspätung oder Beschädigung von Gepäck im internationalen Verkehr, muss eine schriftliche Beschwerde an uns gerichtet werden. Das entsprechende Gepäckbeschwerde-Formular können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular so schnell wie möglich an die auf der Schadensmeldung ausgewiesenen Adresse, zusammen mit der Kopie Ihrer Flugscheine, Gepäckabschnitte, Übergepäckbelegen, Kaufbelegen u.s.w.
Darüber hinaus können Sie gerne unseren Gepäckservice vor Ort kontaktieren.
Verfügen Sie über eine private Gepäckversicherung melden Sie den Schadensfall bitte ebenfalls Ihrer Versicherung.
Hinweise zum Haftungsausschluss
Die Haftung für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck ist eingeschränkt. Ausgenommen hiervon ist Gepäck, für das ein höherer Wert vor Abflug angemeldet wird und für das zusätzliche Gebühren bezahlt wurden. Ein erhöhter Wert kann für bestimmte Gegenstände angemeldet werden.Auf vielen internationalen Reisen (einschließlich regionaler Strecken auf internationalen Reisen) gilt die Warschauer Konvention mit einer Haftungsbeschränkung von ca. US$ 20,- pro Kilo (US$9,07 pro Pfund) für aufgegebenes Gepäck und US$ 400,- pro Passagier und nicht aufgegebenem Gepäck. In manchen Fällen kommt bei Reisen die Montrealer Konvention zum Tragen. Die entsprechende Haftungsbeschränkung beläuft sich auf 1.000 besondere Zeichnungsrechte (ca. US$ 1.375,-) pro Passagier für eingechecktes und nicht eingechecktes Gepäck.
Wir sind nicht haftbar für den Verlust, die Beschädigung oder verspätete Lieferung von zerbrechlichen oder verderblichen Produkten, Schlüsseln, Kunstwerken, Kameras, Geld, Schmuck, Edelmetallen, Silberwaren, Medikamenten, Gefahrgut, Handelswaren, sperrigen Artikeln, Wertpapieren, Wechseln, Geschäftsdokumente, Pässe und andere Dokumente oder Warenmuster, die sich in Ihrem aufgegebenen Gepäck befinden.
Für die Allgemeinen Beförderungsbedingungen klicken Sie bitte hier.







