Verspätetes / Beschädigtes Gepäck
Verspätetes Gepäck
Sollte ihr Gepäck nicht auf dem Gepäckband erscheinen, wenden Sie sich bitte an unseren Gepäckserviceschalter, um eine Verlustmeldung aufzugeben, bevor sie den Zoll passieren. Unsere Mitarbeiter und das Abfertigungspersonal wird Ihnen weiterhelfen.*
Wenn Sie bereits eine Verlustmeldung aufgegeben haben, können Sie anhand der Referenznummer (z. B. HKGCX12345) ihr Gepäck online zurückverfolgen. Klicken Sie hierfür einfach auf WORLDTRACER Webseite.
*Für weitere Hilfe und Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Gepäckservice direkt in Ihrem Land oder Gebiet.
Beschädigtes Gepäck
Ist Ihr Gepäck beschädigt, geben Sie bitte eine Schadensmeldung an unserem Gepäckserviceschalter ab, bevor Sie den Zoll passieren. Unsere Mitarbeiter und das Abfertigungspersonal wird Ihnen weiterhelfen.*
Darüber hinaus können Sie gerne unseren Gepäckservice vor Ort kontaktieren.
*Für weitere Hilfe und Informationen kontaktieren Sie bitte unseren Gepäckservice direkt in Ihrem Land oder Gebiet.
Schadensmeldung
Im Falle einer Verspätung oder Beschädigung von Gepäck im internationalen Verkehr, muss eine schriftliche Beschwerde an uns gerichtet werden. Das entsprechende Gepäckbeschwerde-Formular können Sie hier herunterladen. Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte Formular so schnell wie möglich an die auf der Schadensmeldung ausgewiesenen Adresse, zusammen mit der Kopie Ihrer Flugscheine, Gepäckabschnitte, Übergepäckbelegen, Kaufbelegen u.s.w.
Darüber hinaus können Sie gerne unseren Gepäckservice vor Ort kontaktieren.
Verfügen Sie über eine private Gepäckversicherung melden Sie den Schadensfall bitte ebenfalls Ihrer Versicherung.
Hinweise zum Haftungsausschluss
Die Haftung für verlorenes, verspätetes oder beschädigtes Gepäck ist eingeschränkt. Ausgenommen hiervon ist Gepäck, für das ein höherer Wert vor Abflug angemeldet wird und für das zusätzliche Gebühren bezahlt wurden. Ein erhöhter Wert kann für bestimmte Gegenstände angemeldet werden.Für viele internationale Reisen (inklusive Inlandsreisen als Teil einer internationalen Reise), greift die Warschauer Konvention mit Haftungsbeschränkungen von 17 Sonderziehungsrechten pro Kilo für eingechecktes Gepäck sowie 332 Sonderziehungsrechten pro Passagier für Handgepäck. In Fällen, in denen die Montrealer Konvention bei Ihrer Reise greift, besteht eine Haftungsbeschränkung von 1,131 Sonderziehungsrechten pro Passagier für eingechecktes Gepäck sowie Handgepäck. (Der Wert der Sonderziehungsrechte kann schwanken – klicken Sie hier für den Download der aktuellen Umrechnungsraten.)
Mit Ausnahme von eingechecktem Gepäck oder Handgepäck welches im Rahmen der internationalen Beförderung, definiert von den Warschauer oder Montrealer Konventionen, befördert wird, sind wir in keiner Weise haftbar für den Verlust oder die verspätete Auslieferung von Gegenständen bzw. für Schäden an Gegenständen, welche Sie, obwohl gemäß unserer generellen Beförderungsbestimmungen für Passagiere und Gepäck nicht erlaubt, in Ihrem Gepäck mit sich führen. Zu diesen Gegenständen zählen (aber nicht ausschließlich) zerbrechliche oder verderbliche Waren, Schlüssel, Kunstgegenstände, Kameras, Geld, Schmuck, wertvolle Metalle, Silberware, Medikamente, Drogen, gefährliche Gegenstände, gewerbliche Güter, ungewohnt geformte Artikel, Bankpapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftspapiere, Musterstücke sowie Reisepässe oder andere Identifikationsdokumente.
Für die Allgemeinen Beförderungsbedingungen klicken Sie bitte hier.
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