Lithium Batterien dürfen im Handgepäck oder im Check-In Gepäck befördert werden, sofern sie sicher an dem Gerät befestigt und vor einem Kurzschluß geschützt sind.
In Handgepäck und Check-In Gepäck
Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Lithium Batterien im Handgepäck und Check-In Gepäck befördert werden:
Kleine Lithium Batterien bis maximal 100 Wattstunden (Wh) – z.B. für Mobilfunkgerät, Kamera, Laptop, MP3 etc. Maximale Anzahl – angemessen nur für den persönlichen Gebrauch.
Mittlere Lithium Batterien mit einer Wattstundenzahl von 100 bis 160 (Wh) – z.B. für professionelle audiovisuelle Geräte sowie elektronische, für den medizinischen Gebrauch bestimmte Geräte z.B. AED, CPAPs etc. Maximale Anzahl – angemessen nur für den persönlichen Gebrauch.
Große Lithium Batterien mit 160 Wattstunden (Wh) und höher müssen als Fracht, Mittlere unter Einhaltung der IATA Vorschriften für den Transport von Gefahrengütern versendet werden.
Ersatz Lithium Batterien
In Check-In Gepäck
Unabhängig von Größe oder Konfiguration ist die Mitnahme von Lithium Batterien im Check-In Gepäck strikt verboten.
Im Handgepäck
Unter folgenden Voraussetzungen dürfen Ersatz Lithium Batterien im Handgepäck und befördert werden:
Kleine Lithium Batterien bis maximal 100 Wattstunden (Wh) – z.B. für Mobilfunkgerät, Kamera, Laptop, MP3 etc. Maximale Anzahl – angemessen nur für den persönlichen Gebrauch.
Mittlere Lithium Batterien mit einer Wattstundenzahl von 100 bis 160 (Wh) – z.B. für professionelle audiovisuelle Geräte sowie elektronische, für den medizinischen Gebrauch bestimmte Geräte z.B. AED, CPAPs etc. Maximale Anzahl – 2 Stück
Die Batteriepole müssen isoliert oder geschützt werden um einen Kurzschluß zu vermeiden. Hierzu müssen die Batterien entweder in der Originalverpackung befördert werden, die Batteriepole abgeklebt sein oder jede Batterie in jeweils einzelnen Plastiktüten verpackt sein.
Große Lithium Batterien mit 160 Wattstunden (Wh) und höher müssen als Fracht, Mittlere unter Einhaltung der IATA Vorschriften für den Transport von Gefahrengütern versendet werden.
Passagiere: Bitte sorgen Sie dafür, dass Sie die Informationen zu der Wattstundenzahl (Wh) oder dem Lithiumgehalt (g) aller Batterien, in Geräten und auch von Ersatzbatterien dem Personal vorzeigen können. Die gilt sowohl für Batterien bzw. Geräte in Ihrem Handgepäck als auch in Ihrem Check-In Gepäck.
Wichtiger Hinweis: Um Kurzschlüsse zu vermeiden, müssen alle losen Batterien, einschließlich Ni-Cad (Nickel Kadium), Alkalische- und Lithiumbatterien einzeln in ihrer Originalverpackung transportiert werden oder die Batterieklemmen isoliert werden z.B. durch verkleben der freien Batterieklemmen oder durch individuelle Aufbewahrung jeder einzelnen Batterie in einer Plastiktüte (oder Schutztasche). Grundsätzlich dürfen Batterien nur im Handgepäck mitgeführt werden.