Lawinen- Rettungsrucksack
Lawinen- Rettungsrucksäcke dürfen als aufgegebenes Gepäck oder im Handgepäck transportiert werden. Die Voraussetzung hierfür ist, dass der Lawinen-Rettungsrucksack so verpackt ist, dass eine zufällige Aktivierung ausgeschlossen ist. Der Airbag in dem Rucksack muss über ein Überdruckventil verfügen.
Der Rucksack muss über einen eingebauten pyrotechnischen Auslösemechanismus mit folgenden Kriterien verfügen:
- Weniger als 200 mg Nettogewicht von Explosivstoff der Unterklasse 1.4S und
- Weniger als 250 ml verdichtetes Gas der Unterklasse 2.2,
Bitte zeigen Sie oben genanntes Sicherheitsdatenblatt beim Check-In vor.
* Pro Passagier ist die Mitnahme von einem Rucksack gestattet.
Bitte kontaktieren Sie unser lokales Reservierungsbüro oder Ihr Reisebüro für weitere Informationen.









